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Marke oder Patent?

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Wie dein Start-up am besten geschützt wird

Patentanwalt Moritz Ernicke kennt sich aus mit Patent und Marke
Patent oder Marke
Gründer sind begeistert von ihrer Idee. Und wollen diese schützen. Als Marke oder Patent. Doch Schutz ist nicht gleich Schutz. Wie über den formalen Akt der Anmeldung hinaus eine Marke wirtschaftlich werthaltig, weil verteidigbar wird, darauf ist die Augsburger Patent- und Rechtsanwaltskanzlei ERNICKE spezialisiert. Wovon gerade Start-ups profitieren, verrät Patentanwalt Moritz Ernicke im Interview.

Herr Ernicke, wie können Sie ein Start-up dabei unterstützen, mit einer Marke oder einem Patent erfolgreich zu werden?

Moritz Ernicke: Wir schauen uns zunächst jedes Mandat individuell an und fragen uns: Wie kann die Marke einen Beitrag zur Wertschöpfung des Start-up leisten, etwa weil sie von Beginn an ein hohes Google-Ranking verspricht, was PR-Kosten spart. Oder: Wie sinnvoll ist ein Patentschutz und in welcher Form? Wie wird unser Mandant in Zukunft Geld verdienen? An welchen Elementen hängt sein wirtschaftlicher Vorteil? Und was muss sein Patent oder seine Marke konkret verbieten, um diesen Vorteil zu sichern? Gerade bei jungen Unternehmern ist oft noch kein klares Bild vorhanden, wie sie mit Schutzrechten ihre Umsätze und Gewinne steigern können.

Muss ich schon von Anfang an viel Geld in Schutzrechte investieren?

Ernicke: Bei guten Produkt- und Namens­ideen prüfen wir, ob man schnell einen Schutz erzeugen muss, um potenzielle Risiken auszuschließen. Das heißt, die Möglichkeit der schnellen Nachahmung oder den Einstieg eines Großunternehmens in die neue Nische von vornherein zu verhindern. Wenn solche Risiken nicht konkret bestehen, kann es für das Unternehmen besser sein, die Idee geheim zu halten, einen guten Namen auszuwählen und eine Anmeldung bis kurz vor der Produkteinführung hinauszuzögern. Grund­sätzlich: Wir melden ein Patent oder eine Marke nicht einfach nur an. Wir suchen den besten wirtschaftlichen Zeitpunkt für die Erzeugung von Schutzrechten und fühlen uns auch für die spätere Durchsetzbarkeit in der Verantwortung. Denn Marken und Patente sind Investitions­güter.

Sie prüfen die Geschäftsideen auf Herz und Nieren und formulieren entsprechend detaillierte Schutzrechte. Wie profitieren Ihre Mandanten davon?

Ernicke: Zugespitzt gesagt: Sie sparen unterm Strich Kosten. Wir erzeugen flexible Schutzrechte, die eine Anpassung auf Änderungen im Produkt zulassen und auch eine abgewandelte Lösung eines Nachahmers noch treffen. Unser Ziel sind Schutzrechte, die eine hohe Drohwirkung besitzen. Was erfahrungsgemäß potenzielle Wettbewerber auf Distanz hält. Das junge Unternehmen kann sich auf die Produktentwicklung und seine Geschäftstätigkeit konzentrieren.

Wie reagieren Sie, wenn eine Geschäftsidee in Ihren Augen noch zu unausgereift für effektive Schutzrechte ist?

Ernicke: Auf jeden Fall nicht damit, sie zu belächeln. Oder gar die Augen zu schließen und trotzdem anzumelden. Wir nehmen jedes Anliegen ernst und sagen offen, wenn es keine oder nur eine geringe Aussicht gibt, die Idee zu verteidigen. Und mischen uns ein. Unsere Fragen lauten: Wo will das Start-up hin? Was sind seine Zielmärkte? Was kann es gut? Wo braucht es noch Unterstützung, um sein Produkt wirtschaftlich erfolgreich zu machen? Wir gehen persönlich zu den Produktentwicklern und vertiefen uns in die Materie. Im Bedarfsfall vermitteln wir Kontakte zu Produktdesignern oder PR-Spezialisten. Unsere Aktivitäten helfen, Projekte voranzutreiben und die einzigartigen Marktpotenziale des Start-ups zu monopolisieren. Auch für Förderungen oder Investorenbeteiligungen begleiten wir unsere Mandanten.

Sie steigen tief in die Materie des Mandanten ein, besonders technologisch. Woher nehmen Sie als Anwälte das Know-how?

Ernicke: Wir sind zum Ersten selbst Unternehmer und führen eine technologieorientierte Kanzlei in der dritten Generation. Unsere Kompetenzen liegen in den Bereichen Maschinenbau, Automatisierung, Robotik, Steuerungstechnik, Kommunikation und Informatik. Letzteres mit den Schwerpunkten Industrie 4.0, künstliche Intelligenz und Computer Vision. Zum Zweiten durch unsere Ausbildung. Wir sind Patentanwälte, haben wirtschaftliche Zusatzausbildungen und zusätzlich ein Ingenieursstudium durchlaufen und Berufserfahrung zu komplexen technischen Fragen in der Industrie gesammelt. Auch unsere Rechtsanwälte sind technisch vorgebildet und programmieren teilweise selbst KI-Anwendungen. Wir durchdringen die Praxis dessen, worüber wir rechtlich reden.

Wie wird ein Start-up mit Ihrer Hilfe eine starke Marke?

Ernicke: Dafür legen wir den Grundstein. Wir unterstützen Start-ups darin, sich als Marke zu etablieren und zwar so, dass sie zum Inbegriff einer neuen Technik oder Marktleistung werden kann. Denken Sie an Marken wie Styropor, Nutella oder Gore Tex. Ein wichtiger Baustein in deren Erfolgsgeschichte war die Wahl des richtigen Markenzeichens ganz am Anfang. Wir fördern, dass die Marke einen besonderen Platz im Kopf der Kunden erhält. Und genau dadurch entsteht ein Zusatzwert für das Unternehmen. Denn die Mehrumsätze in der Zukunft, die durch die Marke und ihr Renommee ausgelöst werden, gehören zu den wichtigsten Faktoren für die Unternehmensbewertung.

 

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